Rezertifizierung
Rezertifizierungsverfahren zum Wundexperten ICW e.V.
Der Titel "Wundexperte ICW e.V." wird für fünf Jahre vergeben. Im fünften Jahr muss der Wundexperte seine Rezertifizierung beantragen. Es müssen, vom Antragsteller, jährlich 8 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden.
Die Inhalte der Kurse richten sich nach den Themengebieten des jeweiligen Ausgangskurses (Wundexperte ICW). Diese werden aufgegriffen, vertieft, ergänzt und/oder um aktuelle Inhalte ergänzt.
Berücksichtigung finden spezielle Kongresse der jeweiligen zertifizierenden Stellen (ICW, DGfW, PersCert TÜV).
Der formale Ablauf wird über die anerkannten Bildungsträger, z.B. der Träger, bei dem Sie Ihren Kurs belegt haben, und der gemeinsamen Zertifizierungsstelle ICW / PersCert TÜV geregelt.
In einem vorgegebenen Formblatt werden die Kurse aufgelistet, abgestempelt und zur zertifizierenden Stelle weitergeleitet.
Dieses Formblatt können Sie hier downloaden: Antrag Rezertifizierung![]()